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Fachtagung: Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungspaket und die UVP-G Novelle

Schaffen wir damit die Energiewende?

Am 8. März fand in Wien eine Fachtagung zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren statt. Im Rahmen der Veranstaltung diskutierten zahlreiche Expert:innen über die aktuellen Gesetzesvorhaben in diesem Bereich, berichteten aus der Praxis und entwickelten Vorschläge für das angekündigte Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG).

Die österreichische Energiewirtschaft steht vor einer enormen Herausforderung. Um die Energieziele 2030 und die Klimaneutralität 2040 zu erreichen, muss die erzeugte Strommenge verdoppelt und die Kraftwerkleistung verdreifacht werden, erklärte Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie im Rahmen der Eröffnung.

Fachtagung: Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungspaket und die UVP-G Novelle; Barbara Schmidt
© Oesterreichs Energie/Christian Fürthner

Zudem brauche es umfassende Investitionen in Netzinfrastruktur und Speicher. Auch wenn die öffentliche Unterstützung für Energieprojekte seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine wachse – derzeit geht der Erneuerbaren-Ausbau den Österreicher:innen zu langsam – bislang will der Ausbau nicht recht in Schwung kommen. Das liege unter anderem an langwierigen Genehmigungsverfahren und dem Fehlen geeigneter Flächen. Auch wenn Fortschritte erkennbar wären – hier müssten die Bundesländer stärker ins Boot geholt werden, so Schmidt.
 

 

UVP-Gesetz bringt Verbesserungen

Einig war man sich im Rahmen der Veranstaltung, dass die nun beschlossene Novelle zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) deutliche Verbesserungen bringt. Neben einer besseren Strukturierung des Verfahrens, der Einführung von Verfahrensfristen und der Schaffung von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen sowie gegebenenfalls Ausgleichszahlungen sieht die neue Regelung einen „Fast Track“ für Energiewendeprojekte vor, durch den künftig die Genehmigungsverfahren für Vorhaben der Energiewende beschleunigt werden sollen. Zudem genießen Vorhaben der Energiewende – von Kraftwerken bis hin zu Netzen und (Pump-)Speichern – nun „hohes öffentliches Interesse“. Die Branche geht davon aus, dass sich die Wirkung dieser Neuerungen bis Jahresende in den Verfahrensdauern niederschlagen wird.
 

EABG als möglicher „Turbo“

Im geplanten Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz (EABG) sieht Rechtsanwalt Florian Stangl, einen potenziellen „Turbo“ für die Energiewende. Derzeit bestehe bei vielen Projekten unterhalb der UVP-Schwelle ein großes Problem: Viele Rechtsmaterien seien Sache der Länder – vom Naturschutz über Forst- und Baurecht bis hin zum Starkstromwegerecht.

Fachtagung: Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungspaket und die UVP-G Novelle; Rechtsanwalt Florian Stangl
© Oesterreichs Energie/Christian Fürthner

Das führe zu einer Zerstreuung der Kompetenzen – manche Sachverhalte lägen bei der Landesregierung, andere bei der Bezirkshauptmannschaft und weitere bei einem der zuständigen Ministerien. Darüber hinaus gäbe es in den einzelnen Bundesländern teilweise unterschiedliche Bestimmungen und Schwellenwerte. Durch parallele Verfahren komme es vor, dass eine Genehmigung verfällt, bevor sie zur Fortsetzung eines anderen Verfahrens genutzt werden könne. Stangl plädierte daher für die Einführung eines konzentrierten Verfahrens und einer übergeordneten Energieraumplanung im Zuge des EABG.

 

Einheitliches Verfahren für „Vorhaben der Energiewende“

Auch die Vertreter des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Benedikt Ennser und Maximilian Riedel sprachen sich im Zuge ihres Vortrages für diesen Ansatz aus. Ein einheitliches Verfahren für Projekte unterhalb der UVP-Schwelle sei sinnvoll, so Ennser. Geplant sei eine einheitliche Kundmachung und die Möglichkeit möglichst viele Fragen schon in der Planungsphase zu klären.

Maximilian Riedl erläuterte, dass vom EABG alle „Vorhaben der Energiewende“ erfasst werden sollen, also Erzeugungsanlagen ebenso wie Stromleitungen, Speicher, Fernwärme oder -kälte und Wasserstoffnetze. Zudem sei eine Konzentration aller Bundes- und Landesgesetze mit Ausnahme des Wasserrechts in einem Verfahren geplant. Das UVP-Gesetz diene hier als Vorbild. Im Hinblick auf die Energieraumplanung solle der Bund eine aktivere Rolle übernehmen, etwa bei der Festlegung von Leitungstrassen, die mehrere Bundesländer betreffen. Zudem sollen Bundesländer dazu angehalten werden ihre Raumplanungen aufeinander abzustimmen.
 

Verfahrenskonzentration als Fiktion

Ein kritisches Bild der aktuellen Situation zeichnet Rechtsanwältin Katharina Huber-Medek in ihrem Vortrag. In der Praxis würden Verfahren eher komplizierter als einfacher und die gewünschte Verfahrenskonzentration erweise sich vielfach als Fiktion.

Fachtagung: Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungspaket und die UVP-G Novelle
© Oesterreichs Energie/Christian Fürthner

Als wesentliche Gründe dafür nannte sie das Fehlen klarer Kriterien für eine sachgerechte Abwägung von Interessen. Beim Artenschutz, der bereits bei einem einzelnen Exemplar greife, sei die Rechtsprechung äußerst streng und der Erhalt einer Ausnahmegenehmigung dementsprechend schwierig. Hinzu komme das „hausgemachte“ Thema des Landschaftsbildes, das außerhalb Österreichs kaum Relevanz habe und oft der subjektiven Beurteilung von Sachverständigen unterliege. Zudem wäre eine klarere Strukturierung der Verfahren wünschenswert – bislang gäbe es keine Fristen für das Vorlegen von Gutachten oder Vorgaben, wann mündliche Verhandlungen angesetzt werden müssen.
 

Vorrang für Energiewendeprojekte gefordert

Karl-Heinz Gruber, Spartensprecher Erzeugung bei Oesterreichs Energie, sprach sich im Rahmen der Veranstaltung insbesondere für die Verankerung eines „überragenden öffentlichen Interesses“ für Energiewendeprojekte aus. Auch wenn es bereits jetzt Verfahren gäbe, die sehr gut verlaufen, brauch es hier klare Prioritäten. Zudem müssten Interessenkonflikte auch auf EU-Ebene geklärt werden. Es könne nicht sein, dass die Generaldirektion Energie sage, was ausgebaut werden soll und die Generaldirektion Umwelt, was alles nicht erlaubt sei.